Das allgemeine Zivilrecht, auch bekannt als Privatrecht, befasst sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) und/oder juristischen Personen (z.B. Unternehmen). Es ist ein fundamentaler Teil des Rechtssystems und bildet die Grundlage für viele andere spezielle Rechtsgebiete.
Es enthält folgende wichtige Aspekte:
Das allgemeine Zivilrecht bildet das Fundament für viele andere Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Reiserecht und viele weitere. Es enthält es in nahezu allen Lebensbereichen relevante rechtliche Regelungen, die das Zusammenleben und die Interaktionen in der Gesellschaft regeln.
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