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Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch bekannt als Privatrecht, befasst sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) und/oder juristischen Personen (z.B. Unternehmen). Es ist ein fundamentaler Teil des Rechtssystems und bildet die Grundlage für viele andere spezielle Rechtsgebiete.
Es enthält folgende wichtige Aspekte:

  • Vertragsrecht: Das Vertragsrecht regelt die Bildung, Auslegung, Erfüllung und Beendigung von Verträgen zwischen Personen oder Unternehmen. Es legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest und bietet Mechanismen zur Durchsetzung von Vertragsverletzungen.
  • Schuldrecht: Das Schuldrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern. Es umfasst die Entstehung, Erfüllung und Beendigung von Schuldverhältnissen, die auf einer rechtlichen Verpflichtung zur Leistung von etwas (Geld, Dienstleistungen, etc.) basieren.
  • Sachenrecht: Das Sachenrecht regelt die Rechte an Sachen, also an materiellen Gütern, wie Grundstücken und Gebäuden oder beweglichen Gegenständen. Es bestimmt, wie Eigentum erworben, übertragen und beschränkt werden kann.
  • Deliktsrecht: Das Deliktsrecht befasst sich mit den rechtlichen Folgen von Schäden, die eine Person einer anderen durch unerlaubte Handlungen oder Fahrlässigkeit zufügt. Es umfasst Haftungsfragen und Schadenersatzansprüche.

Das allgemeine Zivilrecht bildet das Fundament für viele andere Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Reiserecht und viele weitere. Es enthält es in nahezu allen Lebensbereichen relevante rechtliche Regelungen, die das Zusammenleben und die Interaktionen in der Gesellschaft regeln.

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Christian Kuhn-Régnier, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent

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