Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern, häufig in Bezug auf die Vermietung von Wohnraum oder Gewerberäumen, aber auch anderen Mietsachen.
Das Mietrecht enthält verschiedene Bestimmungen und Regelungen, die die Rechte und Pflichten sowohl für Vermieter als auch für Mieter festlegen. Dazu gehören unter anderem:
- Mietvertrag: Das Mietrecht legt fest, welche Bedingungen und Bestandteile ein Mietvertrag zum Gegenstand hat und welche Grenzen gelten. Dazu gehören insbesondere die Höhe der Miete, die Dauer des Mietverhältnisses, die Kündigungsfristen, die Nebenkosten und weitere Modalitäten.
- Mieterhöhung: Es regelt die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen der Vermieter die Miete erhöhen kann.
- Mietsicherheit: Das Mietrecht definiert die zulässigen Formen und Höhen der Mietsicherheit, die der Vermieter verlangen kann - häufig in Form einer Kaution.
- Instandhaltung und Reparaturen: Es legt fest, welche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten der Vermieter durchführen muss und welche Pflichten der Mieter hat, um die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu halten.
- Kündigungsrecht: Das Mietrecht bestimmt die Voraussetzungen und Fristen für die ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses sowohl seitens des Vermieters als auch seitens des Mieters. Insbesondere bei Verträgen über die Wohnraummiete bestehen für die Vermieterperson besondere Erfordernisse für eine ordentliche Kündigung, zum Beispiel der Eigenbedarf.
- Betriebskostenabrechnung: Es regelt Inhalt und Form der Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung und die Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter.
- Rechte und Pflichten: Das Mietrecht legt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern fest, um ein faires und ausgewogenes Mietverhältnis zu gewährleisten.
Das Mietrecht wird maßgeblich durch Bundesgesetze geregelt, wird jedoch durch landesrechtliche Verordnungen modifiziert. Es können zusätzlich lokale Regelungen gelten. Dies gilt beispielsweise für die Mietpreisbremse, den Mietspiegel und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.