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Reiserecht

Das Reiserecht (auch als Tourismusrecht oder Urlaubsrecht bekannt) ist ein spezielles Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern bei Pauschalreisen regelt. Es hat das Ziel, die Rechte der Verbraucher zu schützen, die Reiseveranstalter zu regulieren und einen fairen Umgang zwischen den Parteien zu gewährleisten.


Das Reiserecht regelt insbesondere:

  • Reisevertrag: Den Vertragsabschluss und dessen Inhalt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Der Reisevertrag enthält Details zur gebuchten Reise, wie Reiseziel, Reisezeitraum, Art der Unterkunft, Verpflegung und andere vereinbarte Leistungen.
  • Informationspflichten: Der Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, dem Reisenden umfassende Informationen über die gebuchte Reise zu geben. Die Informationspflicht beinhaltet Informationen über den Reiseverlauf, die Unterkünfte, die Transportmittel, den Gesamtpreis, die Zahlungsbedingungen und die Stornobedingungen.
  • Gewährleistung: Falls die Leistungen nicht den Vereinbarungen entsprechen, hat der Reisende Anspruch auf Abhilfe oder gegebenenfalls auf Preisminderung und Schadenersatz.
  • Rücktritt und Kündigung: Das Reiserecht regelt die Bedingungen, unter denen der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder der Reiseveranstalter die Reise kündigen kann. Es legt auch fest, ob und welche Stornogebühren anfallen.
  • Haftung: Das Reiserecht regelt die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden oder Verletzungen, die der Reisende während der Reise erleiden könnte.
  • Reisemängel: Wenn während der Reise Mängel auftreten, wie dem gebuchten Standart nicht entsprechende Unterkünfte oder nicht erbrachte Leistungen, gibt das Reiserecht dem Reisenden das Recht, Preisminderung oder Schadenersatz verlangen.

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Beatrice Schrade, Rechtsanwältin

Beatrice Schrade

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